Preise & Teilnahmebedingungen für das Anti-Mobbing-Training für Jugendliche 2024 / 2025
Anti-Mobbing-Training für Jugendliche:
Trainer: Matthias Schwehm
Teilnahmebedingungen
Das Training setzt keinerlei spezifisches Vorwissen voraus und wendet sich an Jugendliche zwischen ca. 13 und 17 Jahren. Die Teilnehmeranzahl ist auf ca. 8-12 Teilnehmer pro Trainer bzw. Co-Trainer begrenzt.
Nach einer verbindlichen Anmeldung durch die Eltern / Erziehungsberechtigten erhält der Jugendliche per Email einen Fragebogen, der ausgefüllt in das Training mitgebracht werden sollte und durchgängig beim Jugendlichen verbleibt.
Durch eine entsprechende Rechnungsstellung bestätigen wir die Teilnahme verbindlich.
Seminargebühr und Fälligkeit
Die Seminargebühr beträgt 395 Euro pro Person (inkl. 19 % MwSt.)
Mit Rechnungsstellung wird eine Anzahlung von 100 € pro Person fällig, der Restbetrag wird 30 Tage vor Seminarbeginn fällig.
Im Falle einer Stornierung seitens des Teilnehmers werden bis 6 Wochen vor der Veranstaltung 30 € Bearbeitungsgebühr in Rechnung gestellt bzw. verrechnet, bei einer späteren Stornierung wird die gesamte Teilnahmegebühr fällig. Alternativ kann ein Ersatzteilnehmer für diesen Termin benannt werden.
Sollte der Platz z. B. aufgrund einer Warteliste für denselben Termin erneut besetzt werden können, erhält der Teilnehmer seine volle Einzahlung abzüglich 30 € Bearbeitungsgebühr zurückerstattet.
Mehrbucherpreise
Werden mehrere Jugendliche (auch aus unterschiedlichen Familien) gemeinsam angemeldet, gilt:
- bei zwei Jugendlichen beträgt die Gesamt-Rechnungssumme 695 Euro, umgerechnet also 347,50 € pro Person
- bei drei Jugendlichen beträgt die Gesamt-Rechnungssumme 999 Euro, umgerechnet also 333,33 € pro Person
- bei vier und mehr Jugendlichen beträgt die Rechnungssumme pro Person 299 €
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- <<<Zurück zur Workshop-Beschreibung Anti-Mobbing-Training für Jugendliche
- Selbstbewusstseinstraining 1 Wochenende mit Schwerpunkt Stärken, Werte, Ziele und Zukunft
- Selbstbewusstseinstraining 1 Wochenende mit Schwerpunkt Familienaufstellung (speziell auch für den Fall, dass die Gründe für ein mäßiges Selbstbewusstsein vollkommen unklar sind)
- Selbstbewusstseinstraining XXL für maximales Selbstbewusstsein
- Termine und Orte Selbstbewusstseinstraining
- Selbstbewusstseinstraining an 1 Wochenende
- Selbstbewusstseinstraining an 1 Wochenende (inkl. Familienaufstellung)
- Selbstbewusstseinstraining XL an 2 Wochenenden (inkl. Familienaufstellung)
- Familienaufstellung an 1 Wochenende
- Selbstbewusstseinstraining XXL für maximales Selbstbewusstsein (inkl. NLP-Practitioner-Ausbildung sowie Ausbildung zum Systemcoach)
Maßgeblich für die Berechnung des tatsächlichen Mehrbucher-Endpreises ist in jedem Fall die Anzahl der gemeinsam angemeldeten Teilnehmer, für die die jeweiligen Rechnungsbeträge zum Trainingsbeginn tatsächlich auch in voller Höhe entrichtet wurden. Ansonsten erfolgt sinngemäß eine entsprechende Nachbelastung.
Aufsichtspflicht / Sanktionen / Haftung
Der Veranstalter deckt im gesetzlichen Rahmen die Aufsichtspflicht während der offiziellen Seminarzeiten ab. Die Mittagspause (ca. 13-15 Uhr) ist hiervon ausgenommen.
Während der offiziellen Seminarzeiten besteht Alkoholverbot sowie Rauchverbot. Letzteres kann durch eine schriftliche Erlaubnis der Eltern im Rahmen der Gesetzgebung aufgehoben werden. In jedem Fall besteht jedoch in den Seminarräumen Rauchverbot.
Sollte der Jugendliche wiederholt und trotz Ermahnung erheblich stören, kann er von der weiteren Teilnahme ausgeschlossen werden. Eine Rückerstattung der Seminargebühr findet in diesem Fall nicht statt.
Eine Haftung für Sachschäden ist ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Fälle grober Fahrlässigkeit oder Vorsatzes sowie Verletzungen wesentlicher Vertragspflichten oder Garantien oder Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz. Gleiches gilt für Pflichtverletzungen unserer Erfüllungsgehilfen.
Weitere Bedingungen
Das Mindestalter beträgt ca. 13 Jahre. Die Veranstaltung setzt eine normale physische und psychische Belastbarkeit voraus. Sie stellt keine Therapie dar und kann eine solche nicht ersetzen. Eventuelle für das Thema relevante Vorerkrankungen, Medikamente sowie abgeschlossene oder begonnene Therapien sind dem Veranstalter mit der verbindlichen Anmeldung mitzuteilen. Der Veranstalter entscheidet dann über die Teilnahmemöglichkeit. Zusätzliche (Co-) Trainer können zum Einsatz kommen.
Sollte die Veranstaltung oder Teile der Veranstaltung aus wichtigen Gründen (z. B. Erkrankung des Trainers) abgesagt werden müssen, wird der Teilnehmer umgehend informiert und erhält sein eventuell bereits bezahltes Geld vollständig zurückerstattet oder es wird in Absprache ein Ausweichtermin vereinbart. Weitere Ansprüche bestehen nicht. Eine spezielle Versicherung für die Jugendlichen besteht nicht; ein eventueller Versicherungsbedarf ist durch die Eltern / Erziehungsberechtigten zu decken.
Als Gerichtsstand ist 91522 Ansbach vereinbart.
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Unsere Renner im Überblick:
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